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Der deutsche Normalfall dürfte sein, dass der Versicherungsmakler zwar im Auftrag seiner Mandanten tätig ist, seine Vergütung jedoch auf Grundlage einer Courtagezusage von dem Versicherer erhält, an den er einen Versicherungsvertrag vermittelt hat.
Weder der Mandant bestimmt somit die Höhe der Vergütung seines Versicherungsmaklers, noch der Makler selber. Immerhin kann der Versicherungsmakler berechnen, was er für die Vermittlung eines Vertrages erhalten wird - der Mandant hat bisher in der Regel keine Vorstellung davon.
"Wer die Suppe bestellt, bezahlt sie auch" - das ist nicht nur die Grundregel im Restaurant, sondern auch bereits bestehendes Recht in mehreren skandinavischen Ländern: Dort DARF der Versicherungsmakler KEINE Courtage mehr von einem Versicherer annehmen. Die Courtage wird dem Mandanten des Versicherungsmaklers direkt in Rechnung gestellt.
Was würden Sie davon halten, wenn Ihr Steuerberater vom Finanzamt bezahlt würde?
Man kann es drehen und wenden, wie man will: Wie soll der seinen Mandanten verpflichtete Versicherungsmakler nachvollziehbar unabhängig agieren, wenn er quasi von der „anderen Seite“ – nämlich den Versicherungsgesellschaften - entlohnt wird und das auch noch in unterschiedlicher Höhe?
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