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Ein Vorwurf, den sich die Versicherungswirtschaft und teilweise auch wir Versicherungsmakler fast schon einhellig von Gerichten, Verbraucherschützern und deutscher, sowie EU-Politik anhören müssen, lautet: Mangelnde Transparenz.
Der Versicherungsnehmer soll bereits vor Abschluss über die existenziellen Dinge des Versicherungsvertrages informiert sein.
Wir wollen hier nicht darüber spekulieren, ab wieviel Seiten ausgehändigtem bedruckten Papier das Deutsche Justizministerium einen Versicherungsnehmer für transparent informiert hält. Unsere Mandanten bekommen seit jeher so viel Informationen, wie sie wünschen, schließlich brauchen wir zufriedene Mandanten, die wissen, was sie tun und nicht etwa Entscheidungen bereuen.
Man kann den Eindruck haben, jahrelang habe sich die Deutsche Versicherungswirtschaft in der Masse nicht gerade um wirklich transparente Informationen insbesondere in der Lebensversicherungssparte bemüht. Wie sonst sollte man die vielen entsprechenden Gerichtsurteile und nun auch die entsprechende Gesetzgebung verstehen? Wie auch immer es sei: Wir werden die Zeiten nicht anhalten und die Uhren nicht zurückdrehen können: Eine offene und ehrliche, transparente Information unserer Mandanten sollten wir lieber fördern, als zu verhindern suchen.
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