Courtagezusagen

Aktuelle Courtage-Nachträge

Das Inkrafttreten des neuen VVG zum 01.01.2008 nehmen viele Versicherer zum Anlass, 'ihren' Versicherungsmaklern Nachträge zu den Courtagezusagen zu schicken.
Wer diese aufmerksam liest, kann denkwürdige Textpassagen finden - einige davon haben wir zusammengetragen:


Zitate aus Courtagenachträgen

Kommentar  Zitat; In Klammern Info zur Verständnis 
Manche Versicherer wollen dem Makler Pflichten eines Versicherungsvertreters aufbürden...  Die Beratungsprotokolle werden vom Versicherungsvermittler über den Ablauf der Verjährungsfrist hinaus auch nach Beendigung der Zusammenarbeit mit der Gesellschaft aufbewahrt. Er räumt der Gesellschaft das Recht ein, jederzeit Einsicht in die Beratungsprotokolle zu nehmen und Kopien hiervon zu erhalten. 
... ihn als Auskunftstei benutzen ...   Sie versichern (...), dass Sie selbst am AVAD Auskunftsverfahren teilnehmen, und über alle Untervermittler bei Beginn und Beendigung der Zusammenarbeit Auskünfte einholen bzw. erteilen. Sie sind damit einverstanden, dass wir stichprobenartig Ihre Unterlagen die Untervermittler betreffend prüfen. 
... andere kürzen die Courtage um 25%:   Beitragsorientierte Folgecourtage: 1,5 % (statt vorher 2%)  
Wieder andere meinen, bis ein Versicherungsmakler seine Courtage einmal vollständig verdient hat, dürfen schon mal 14 JAHRE in's Land ziehen...  Beitragszahlungsdauer 11-20 Jahre: Haftungsdauer 96 Monate
Beitragszahlungsdauer 21-31 Jahre: Haftungsdauer 120 Monate
Beitragszahlungsdauer ab 31 Jahre: Haftungsdauer 168 Monate 
... oder der Versicherungsmakler müsse gleich bis ultimo mit Rückforderungen rechnen:  Eine Rückzahlungspflicht für die erhaltene Vergütung besteht auch dann, wenn der Versicherungsnehmer den Lebensversicherungsvertrag wirksam widerruft. Das gilt auch für einen Widerruf nach Ablauf der Vergütungshaftzeit. 
   

Überlegungen

Eigentlich könnte alles ganz einfach sein: Der Versicherungsmakler vermittelt einen Versicherungsvertrag und berechnet seine Courtage seinem Auftraggeber direkt oder über den Versicherer. Fertig.

Stattdessen bringen manche Versicherer es auf Courtagezusagen mit 50 und mehr Seiten - voll mit Vorstellungen darüber, was ein Versicherungsmakler tun und lassen sollte, welche Gesetze zu beachten sein sollen, was er für welchen Vertrag an Vergütung bekommen und wann er diese verdient haben soll.

Manche Versicherer kommen übrigens mit einer einseitigen Courtagezusage aus.



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