Versicherungsmakler

Seit 22.05.2007 eine erlaubnispflichtige Tätigkeit

Wir sind Versicherungsmakler.
Als solche haben wir unsere Sachkunde nachgewiesen, unseren guten Leumund und unsere Zuverlässigkeit unter Beweis gestellt, haben das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung belegt und deshalb von der zuständigen Aufsichtsbehörde die Erlaubnis erhalten, zumindest aber beantragt, in diesem von uns geliebten Beruf tätig sein zu können.


Auf wessen Seite wir stehen

Wir Versicherungsmakler stehen spätestens seit dem ‚Sachwalterurteil’ des BGH aus dem Jahr 1985 fest auf Seite unserer Mandanten: Den Versicherungsnehmern.


Tätigkeitsbeschreibung

Als Versicherungsmakler sind wir nach geltendem Recht in erster Linie Versicherungsvermittler: Wir analysieren das Risiko unserer Mandanten, wir sondieren den Markt nach geeigneten Anbietern und Tarifen, wir kommen zu einer begründeten Empfehlung, dokumentieren das Ganze, besorgen (sofern möglich) den gewünschten Versicherungsschutz unserer Mandanten und überprüfen das Vermittlungsergebnis. Damit haben wir unsere Arbeit im Wesentlichen erledigt – und den Anspruch auf unseren Maklerlohn begründet.

Definition 'Versicherungsmakler' bei Wikipedia.


Bei der Arbeit

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