Versicherungsmakler |
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Seit 22.05.2007 eine erlaubnispflichtige Tätigkeit
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Wir sind Versicherungsmakler. |
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Auf wessen Seite wir stehen
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Wir Versicherungsmakler stehen spätestens seit dem ‚Sachwalterurteil’ des BGH aus dem Jahr 1985 fest auf Seite unserer Mandanten: Den Versicherungsnehmern. |
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Tätigkeitsbeschreibung
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Als Versicherungsmakler sind wir nach geltendem Recht in erster Linie Versicherungsvermittler: Wir analysieren das Risiko unserer Mandanten, wir sondieren den Markt nach geeigneten Anbietern und Tarifen, wir kommen zu einer begründeten Empfehlung, dokumentieren das Ganze, besorgen (sofern möglich) den gewünschten Versicherungsschutz unserer Mandanten und überprüfen das Vermittlungsergebnis. Damit haben wir unsere Arbeit im Wesentlichen erledigt – und den Anspruch auf unseren Maklerlohn begründet. |
Bei der Arbeit |
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